Erneuter Freistellungsbescheid vom Finanzamt

Dieser Freistellungbescheid erfolgte aufgrund unserer Körperschaftssteuererklärung, bei der wir die Jahresberichte, Prüfberichte und sonstige Unterlagen über unsere Buchführung und Mittelverwendung eingereicht haben. Der Bescheid ist vom 6.11.2006.

Auf Seite 2 des Dokumentes heißt es:

“Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke (mildtätig und religiös) zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen!”

Nutzen Sie diese Gelegenheit und unterstützen Sie ein karitatives Projekt, wo Transparenz groß geschrieben wird.

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