Ein Covid-19-Patient auf dem OP-Tisch

Wie hätten Sie entschieden?

Der Patient im Operationssaal hatte sich im betrunkenen Zustand sein Sprunggelenk gebrochen. Da er sein Geld in den Kauf von hochprozentigem Alkohol anlegt, lag sein eigener Beitrag zur Rechnung bisher um die Null.
Frage 1: Würden Sie so einen Patienten operieren?
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Beim Screening-Test am Eingang wird auffällig, dass er aktiv an einer Corona-Infektion leidet. Er ist sogar ansteckend.
Frage 2: Sollte man den Kranken mit seinem selbstverschuldeten Problem mit Gips nach Hause in die Quarantäne schicken und abwarten?
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Der komplexe Bruch ließ nach Auffassung vom Chirurgen Dr. Steffen keinen Aufschub zu. Also wurde unter hohem Aufwand und zusätzlichen Schutzmaßnahmen der Eingriff durchgeführt. Und zwar in einem eigens für Covid-Patienten abgetrennten OP-Bereich.
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Stellungnahme: An einem Missionskrankenhaus versuchen die Mitarbeiter den Bedürftigen zu helfen völlig unabhängig davon, ob ein Patient seine Notlage selbst herbeigeführt hat. Auch die Frage, ob der Kranke die Behandlung bezahlen kann, hat einen untergeordneten Wert. Es geht vielmehr um einen Menschen in Not, der unseren Beistand braucht. Allerdings funktioniert dieser Ansatz nur, wenn das Spital über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
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