Steuerinfo:

Jeder Spender erhält zu Beginn eines Jahres (Februar) eine Sammelzuwendungsbestätigung über die Spenden des vergangenen Jahres, auf Wunsch auch eine Einzelzuwendungsbestätigung. Mit der Zuwendungsbestätigung kann der Spender seine Spenden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung nachweisen.
Spenden können bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
Darüber hinaus können Zustiftungen an die Diospi-Suyana-Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1 Mio zusätzlich zu den vorher genannten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abgezogen werden.
(Gesetzliche Regelung: § 10 b EStG)

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